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5,3 Prozent Wettsteuer: wer sie zahlt und was sie kostet
Kaum eine Zahl wird im deutschen Wettmarkt so oft an der falschen Stelle verrechnet wie diese. Die Abgabe existiert, sie beträgt 5,3 Prozent, und trotzdem zahlst du auf deinen Gewinn keine Steuer. Beides stimmt gleichzeitig, und der Grund liegt darin, worauf die Abgabe erhoben wird.
Die Grundlagen stehen in den §§ 36 bis 38 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Erhoben wird die Abgabe auf den Einsatz, und Steuerschuldner ist der Veranstalter, also der Anbieter. Für dich als Spieler ist der Gewinn aus einer Wette oder aus einem virtuellen Automatenspiel bei einem erlaubten Anbieter keine steuerpflichtige Einnahme.
Deshalb ist die Frage, ob man Gewinne angeben muss, keine Rechenfrage, sondern schon beim Ansatz erledigt. Die interessante Frage ist die andere: Ob und wie der Anbieter die Abgabe an dich weitergibt.
Der Satz von 5,3 Prozent wird nicht einfach auf den Betrag geschlagen, den du einzahlst. Die Grundlage ist der Einsatz abzüglich der Steuer selbst, und das ist eine Gleichung mit der gesuchten Größe auf beiden Seiten.
Löst man sie auf, teilt sich der Satz durch eins plus den Satz. Heraus kommt ein Anteil von etwas über fünf Prozent des Betrags, den du tatsächlich setzt. Der Unterschied zu 5,3 Prozent ist klein, aber er erklärt, warum zwei richtig gerechnete Beispiele um ein paar Cent auseinanderliegen können.
Winamax schreibt in den eigenen Bonusbedingungen, das Haus übernehme die komplette Wettsteuer. Wo das gilt, ist die angezeigte Quote auch die Quote, die ausgezahlt wird. Interwetten und bet-at-home gehen den anderen Weg: bet-at-home hält in den Geschäftsbedingungen wörtlich fest, dass vom Wettgewinn ein Anteil von 5,3 Prozent einbehalten wird.
Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass ein Haus, das die Abgabe trägt, automatisch die besseren Quoten hätte. Es folgt nur, dass die angezeigten Quoten beider Gruppen nicht direkt vergleichbar sind. Wer sie nebeneinanderlegt, vergleicht einen Bruttopreis mit einem Nettopreis.
Praktisch heißt das: Bring beide Seiten auf denselben Stand, bevor du eine Zahl schöner findest als die andere. Ein Quotenvergleich ohne diesen Schritt sagt vor allem etwas über das Steuermodell des Anbieters aus.
Für das virtuelle Automatenspiel beschreibt bet-at-home auf eigenen Seiten, die Abgabe werde entweder als Abzug vom Gewinn oder über eine niedrigere Auszahlungsrate erhoben. Im zweiten Fall siehst du sie nie als Posten, weil sie in der Quote steckt.
Dagegen hilft eine Vorschrift, die Deutschland als eines der wenigen Länder erzwingt: § 22a Abs. 3 GlüStV verlangt, dass die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro dort sichtbar ist, wo der Einsatz getätigt wird, zusammen mit der Gewinnwahrscheinlichkeit des Höchstgewinns. Das ist die Zahl, in der die Abgabe dann enthalten ist, und du kannst sie vor dem ersten Einsatz lesen.
Zähle die Abgabe genau einmal. Sie taucht entweder in der Quote auf oder als Abzug beim Gewinn, und ein Modell, das beides annimmt, rechnet den Anbieter schlechter, als er ist.
Und lass dir die Steuer nicht als Rabatt verkaufen. Dass ein Anbieter sie übernimmt, ist eine Preisentscheidung wie jede andere und muss sich in einem Vergleich der umgerechneten Quoten beweisen.