Impressum
Zwei Vorschriften verlangen hier Angaben. Eine davon können wir heute noch nicht erfüllen. Genau das steht auf dieser Seite.
Zwei Vorschriften, zwei Felder
§ 5 DDG verlangt von geschäftsmäßigen Telemedien die Angaben zum Anbieter. Firma, Rechtsform, Anschrift, Vertretung, Register und ein schneller elektronischer Kontakt.
§ 18 Abs. 2 MStV kommt hinzu, weil hier redaktionelle Texte erscheinen. Er verlangt einen Menschen mit Namen, der für den Inhalt geradesteht und seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hat. Zwei getrennte Pflichten, zwei getrennte Felder.
Stand heute: beide Felder leer
Die Gesellschaft, die dieses Angebot betreiben soll, ist noch nicht eingetragen. Eine verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV ist noch nicht bestimmt. Deshalb steht hier keine Firma und kein Name.
Das ist eine Lücke. Sie wird hier benannt und nicht kaschiert.
Warum hier nichts eingesetzt wird
Ein Impressum ist keine Vorlage, die man ausfüllt, damit sie voll aussieht. Es ist die Auskunft darüber, wer dieses Angebot betreibt und wer für die Texte haftet.
Eine ausgedachte Gesellschaft an dieser Stelle wäre eine unwahre Pflichtangabe. Ein ausgedachter Name wäre schwerer, denn er täuscht eine reale Person vor, die für etwas einsteht. Beides ist keine Formalie. Es ist eine falsche Auskunft an genau der Stelle, an der jemand wissen will, mit wem er es zu tun hat.
Was hier steht, sobald es steht
Nach der Eintragung erscheinen hier Firma und Rechtsform, die Geschäftsanschrift, die vertretungsberechtigten Personen, das Registergericht mit Registernummer und, sofern erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Dazu eine E-Mail-Adresse für Beanstandungen.
Darunter folgt in einem eigenen Block der Name der nach § 18 Abs. 2 MStV verantwortlichen Person mit ladungsfähiger Anschrift. Bis dahin bleibt beides frei. Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich am Stand etwas ändert.