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Wie lange zwanzig Euro an einem Automatenspiel reichen

Ein Guthaben lässt sich in Minuten umrechnen, und deutsche Regeln machen diese Rechnung ungewöhnlich sauber, weil sie Einsatzhöhe und Spieldauer festschreiben. Drei Größen genügen, und eine davon steht am Spiel selbst.

Das Gesetz setzt den Höchsteinsatz je Spiel bei virtuellen Automatenspielen auf einen Euro, § 22a Abs. 7 S. 1 GlüStV. Ein Spiel muss im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden dauern, Abs. 6. Und es läuft nicht von allein: Nach Abs. 4 beginnt ein Spiel erst auf deine Erklärung, die frühestens nach dem Ende des vorherigen abgegeben werden darf, was Autoplay ausschließt. Mehrere Spiele gleichzeitig sind nach Abs. 10 verboten, auch dasselbe zweimal.

Ohne einen einzigen Gewinn wären zwanzig Euro bei vollem Einsatz nach zwanzig Runden verbraucht, also nach etwa anderthalb Minuten. So spielt niemand, und genau deshalb braucht die Rechnung die dritte Größe.

Rückflüsse werden erneut gesetzt, deshalb reicht das Guthaben deutlich weiter als die reine Division vermuten lässt. Die erwartete Zahl der Runden ist das Guthaben geteilt durch den Einsatz mal eins minus der Auszahlungsquote.

Bei einem Euro Einsatz und einer Quote von fünfundneunzig Prozent sind zwanzig Euro damit rechnerisch vierhundert Runden, bei sechsundneunzig Prozent fünfhundert. Mit der gesetzlichen Mindestdauer von fünf Sekunden je Spiel sind das gut dreiunddreißig beziehungsweise gut einundvierzig Minuten. Ein Prozentpunkt Quote ist also ungefähr eine Viertelstunde.

Die Quote musst du dabei nicht schätzen. § 22a Abs. 3 GlüStV verlangt, dass die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro dort steht, wo du den Einsatz tätigst.

Sehr verbreitet ist die Angabe, zwischen zwei Spielen müsse eine Pause von fünf Sekunden liegen. So steht es im Gesetz nicht. Was § 22a Abs. 6 GlüStV vorschreibt, ist eine Untergrenze für die im Mittel erreichte Dauer eines Spiels, und eben kein Abstand zwischen zwei Runden.

Für die Rechnung ist der Unterschied erheblich. Ein Durchschnitt erlaubt kürzere und längere Runden nebeneinander, eine feste Pause wäre eine harte Untergrenze für jede einzelne. Wer mit einer Pause rechnet, kommt auf eine Spielzeit, die es so nicht gibt.

Was es dagegen wirklich gibt, ist eine Unterbrechung nach einer Stunde. § 22a Abs. 9 in Verbindung mit § 6h Abs. 7 GlüStV verlangt, dass nach sechzig Minuten die verstrichene Zeit angezeigt und von dir bestätigt wird, und beim virtuellen Automatenspiel darf erst fünf Minuten nach dieser Bestätigung weitergespielt werden.

Dass sich Spielzeit überhaupt so ausrechnen lässt, liegt an zwei weiteren Vorschriften. Nach Abs. 5 stehen Einsätze und Gewinne ausschließlich in Euro und Cent, nicht in Punkten oder anderen Einheiten. Und Abs. 8 verbietet Jackpots: Ausgezahlt wird immer ein im Voraus bestimmtes Vielfaches dessen, was gesetzt wurde, und angesammelt wird für spätere Runden weder das eine noch das andere.

Trotzdem ist alles oben ein Erwartungswert, also ein Mittel über sehr viele Abende. Deiner ist ein einzelner, und die Streuung um diesen Mittelwert ist genau das, was du als Verlauf erlebst. Die Rechnung sagt dir, wie lange das Geld typischerweise reicht, und nichts darüber, wie es sich anfühlt, wenn es das nicht tut.

Erlaubt ist das Spiel ab achtzehn Jahren, § 4 Abs. 3 GlüStV. Und wenn aus der Zeitrechnung eine Frage nach dir selbst wird: Das Beratungstelefon der BZgA hat die Nummer 0800 1 37 27 00, es kostet nichts und verlangt keinen Namen, dazu kommen Selbsttest und Chat auf check-dein-spiel.de.