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Das gemeinsame Einzahlungslimit und dein Monat
Das deutsche Einzahlungslimit wird meistens als Eigenschaft eines Anbieters gelesen. Es ist keine. Es ist eine Größe, die dir gehört, über alle erlaubten Anbieter zusammen gilt und deshalb ganz anders zu rechnen ist, als die Kassenseite vermuten lässt.
§ 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV nennt grundsätzlich tausend Euro im Kalendermonat. Entscheidend ist das Wort anbieterübergreifend: Der Betrag gilt pro Person und über alle in Deutschland erlaubten Anbieter zusammengerechnet. Wer bei zwei Häusern spielt, hat nicht zwei Budgets, sondern eines, das er teilt.
Der Umfang ist weiter, als die meisten annehmen. Nach Abs. 9 erfasst das Limit das gesamte öffentliche Online-Glücksspiel. Ausgenommen sind nur Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche sowie das Gewinnsparen, und Online-Sofortlotterien zählen ausdrücklich nicht als Lotterie. Sportwetten und Automatenspiel greifen also in denselben Topf.
Genau deshalb gehört die Zahl auf keine Anbieterbewertung. Sie unterscheidet niemanden von niemandem.
Damit ein anbieterübergreifender Betrag überhaupt funktionieren kann, braucht es eine gemeinsame Stelle. Das ist LUGAS, das Aktivitätsregister. Vor jeder einzelnen Einzahlung fragt der Anbieter dort ab, ob dein Limit damit ausgeschöpft wäre.
Dasselbe Register lässt außerdem zu jedem Zeitpunkt nur eine laufende Sitzung zu, also nur ein bespieltes Konto. Ein zweites Konto verschafft dir damit weder ein zweites Budget noch einen zweiten Tisch.
Und ohne gesetztes Limit geht gar nichts: Nach § 6c Abs. 1 S. 1 setzt du den Betrag bei der Registrierung selbst, und S. 6 verbietet die Teilnahme, solange keiner gesetzt ist. Die erste Zahl des Abends ist damit immer deine eigene.
Auf Antrag setzt die GGL einen abweichenden Höchstbetrag fest, in der Praxis bis zu zehntausend Euro im Monat. Das ist kein Formular nebenbei: Verlangt wird ein in überprüfbarer Weise geführter Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, etwa über Einkommensnachweise und Kontoauszüge. Eine Selbstauskunft reicht ausdrücklich nicht, und der Nachweis ist mindestens jährlich zu wiederholen.
Die Behörde schreibt dafür kein bestimmtes Verfahren vor und hält in ihren eigenen Hinweisen fest, dass der bisher übliche Weg über eine Bonitätsauskunft rechtlich diskutiert wird. Das ist eine offene Rechtsfrage, die die Aufsicht selbst beschreibt, und ausdrücklich keine Feststellung gegen irgendeinen Anbieter.
In die andere Richtung ist es einfacher. Senken kannst du dein Limit jederzeit und ohne Begründung. Für eine Anhebung gilt dagegen eine Schutzfrist von sieben Tagen nach § 6c Abs. 3 S. 2, in der noch der alte Betrag gilt.
§ 6a Abs. 4 GlüStV erlaubt ein vorläufiges Spielkonto: zweiundsiebzig Stunden ab der Registrierung, in denen höchstens hundert Euro eingezahlt werden dürfen und keine Auszahlung möglich ist.
Diese beiden Zahlen gehören ausschließlich zu diesem Fenster. Sie sind weder ein allgemeines deutsches Einzahlungslimit noch eine allgemeine Spielerlaubnis, und sie tauchen in Vergleichstabellen regelmäßig an der falschen Stelle auf.
Die Rechnung selbst ist eine Division: der Betrag, den du im Monat wirklich ausgeben willst, geteilt durch die Zahl der Abende, an denen du zu spielen gedenkst. Setze das Limit auf das Ergebnis mal die Abende und nicht auf das, was die Kasse anbietet.
Denn eine Obergrenze ist kein Plan. Wer sie ausschöpft, hat nicht gut kalkuliert, sondern nur die Grenze erreicht. Und wer sie regelmäßig ausschöpft, hat eine andere Frage vor sich als eine Rechenaufgabe.
Für diesen Fall gibt es OASIS, das bundesweite Sperrsystem beim Regierungspräsidium Darmstadt. Wer sich dort einträgt, ist auf einen Schlag bei sämtlichen erlaubten Anbietern gesperrt, mindestens drei Monate lang, und die Sperre läuft nicht von selbst aus: Sie endet erst, wenn du ihre Aufhebung beantragst. Spielen darf ohnehin nur, wer achtzehn ist, § 4 Abs. 3 GlüStV. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt Anrufe unter 0800 1 37 27 00 entgegen, ohne Kosten und ohne dass du einen Namen nennen musst, und check-dein-spiel.de führt neben einem Selbsttest die Suche nach einer Beratungsstelle.